Das Artenförderprojekt Zauneidechse ist ein Eigenprojekt der Albert Koechlin Stiftung.
Albert Koechlin Stiftung
Reusssteg 3
6003 Luzern
Gut besonnte Niederhecken und Gebüschgruppen, die aus dornigen Straucharten bestehen und von einem Kraut- oder Altgrassaum umgeben sind, bieten der Zauneidechse geeigneten Lebensraum. Idealerweise werden Hecken und Gebüschgruppen durch Kleinstrukturen wie Ast- und Steinhaufen ergänzt.
Oft können neue Lebensräume für die Zauneidechse allein schon durch eine differenzierte Pflege der bestehenden Hecken geschaffen werden. Für die richtige Pflege gelten folgende Grundsätze:
Indem man Sträucher pflanzt und gleichzeitig geeignete Kleinstrukturen anlegt, schafft man für die Zauneidechse wichtige Trittsteine und zusätzliche Lebensräume. Dabei ist folgendes zu beachten:
Wertvolle Lebensraumstrukturen bei
Hecken und Gebüschen
1 Mehrjähriger Kraut- oder Altgrassaum
2 Totholzhaufen und liegendes Totholz
3 Steine und Steinhaufen
4 Kleinwüchsige, dornige Straucharten
5 Lücken und Buchten im Heckenverlauf
Benjeshecken – eine besondere Art der Totholzhecken – haben ihren Namen von ihrem Erfinder Hermann Benjes
erhalten. Sie stellen die natürlichste und kostengünstigste Art dar, eine Hecke anzulegen. Das Prinzip könnte einfa-cher nicht sein: Äste und Zweige, die beim Gehölzschnitt anfallen, werden zu einem Wall aufgeschichtet. Dieser Wall dient vielen Vögeln als beliebte Sitzwarte. Mit dem Kot der Vögel und mit dem Wind werden Samen von Hecken-sträuchern und anderen Pflanzen herangetragen. Im Moderholz haben die Samen beste Keimbedingungen. Mit der Zeit entsteht so eine lebendige Hecke. Sie bietet Zauneidechsen, dank reichlich vorhandenem Totholz, von Anfang an gute Lebensbedingungen.
Das Vorgehen:
Gehölzstreifen, die mindestens 10 Meter lang sind und vorwiegend aus einheimischen Pflanzen bestehen, können als Hecke mit Krautsaum angemeldet und entschädigt werden. Ist der Abstand zwischen einzelnen Gehölzstreifen kleiner als 10 Meter, gelten diese als zusammenhängende Fläche. Der Krautsaum kann 3 bis 6 Meter breit sein und muss mindestens alle drei Jahre einmal geschnitten werden.